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Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs-
und Zahlungsbedingungen

1. Allgemeines
Diese Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil eines jeden zwischen der Schmitz Baukunst GmbH und einem Käufer abgeschlossenen Vertrages.
Einkaufsbedingungen des Käufers, die mit diesen Geschäftsbedingungen in Widerspruch stehen, sind für die Schmitz Baukunst GmbH auch dann unverbindlich, wenn nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

2. Aufträge
Jeder Auftrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Bestätigung durch die Schmitz Baukunst GmbH. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung, der Übersendung der Rechnung oder der Lieferung der Ware zustande. Dies gilt auch für die von Verkaufsmitarbeitern und den Verkäufern im Außendienst getätigten Verträge. Die Verkaufsangestellten der Schmitz Baukunst GmbH sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder Zusicherungen zu geben, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen. Für Fehler, die sich aus den vom Besteller (Käufer) eingereichten Unterlagen (Zeichnungen, Muster oder dergleichen) ergeben, übernimmt die Schmitz Baukunst GmbH keine Haftung. Mündliche Angaben über Ausführung, Abmessung oder dergleichen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Angeforderte Muster werden nur gegen Berechnung ausgeliefert. Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte, Farbtöne, die in Katalogen, Preislisten und anderen Drucksachen enthalten sind, sind branchenübliche Annäherungswerte.

3. Preise
Die Preise verstehen sich grundsätzlich ab Lager der Schmitz Baukunst GmbH in Bonn, zuzüglich Verpackung, Fracht und der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Bei Ausführung des Auftrages vier Monate nach Vertragsabschluß gelten die jeweiligen Tagespreise.

4. Angebote und Lieferung
Preisangebote sowie Angaben über Vorräte und Liefertermine sind freibleibend und jederzeit widerruflich. Letztere werden nach Möglichkeit eingehalten, jedoch sind Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen, es sei denn, die Schmitz Baukunst GmbH hat die verspätete Lieferung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.
Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger sowie rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, eine verbindliche Lieferfrist wurde bei Vertragsabschluß zugesagt. Für die Einhaltung der Lieferfristen ist der Zeitpunkt der Absendung ab Werk maßgebend. Wenn die Ware ohne Verschulden der Schmitz Baukunst GmbH nicht rechtzeitig abgesandt werden kann, gilt die  Lieferfrist mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten.
Wird die Lieferfrist überschritten, kann der Besteller (Käufer) eine angemessene Nachfrist setzen und nach deren fruchtlosen Ablauf vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche des Bestellers (Käufers) können nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Lieferanten geltend gemacht werden. Wir behalten uns vor, Aufträge in Teillieferungen durchzuführen; Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% sind zulässig. Die Gefahr geht auf den Besteller (Käufer) über, sobald die bestellte Ware das Lager verläßt.

5. Mängelrüge
Der Besteller (Käufer) hat die gelieferten Sachen unverzüglich nach Empfang zu untersuchen. Erkennbare Transportschäden sind unverzüglich nach Empfang der Ware, verdeckte Schäden spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Empfang der Ware bei der Schmitz Baukunst GmbH schriftlich geltend zu machen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt, soweit es sich um einen Mangel handelt, der bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbar war. Gewährleistungsansprüche sind auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt; bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung oder Nachbesserung kann Herabsetzung der Vergütung oder, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Gewährleistung ist, Rückgängigmachung des Vertrages verlangt werden. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder Ersatz mittelbarer Schäden sind ausgeschlossen. Beanstandungen, die auf mangelhafter Herstellung beruhen, werden – auch bei Garantieerklärung des Lieferanten – nur soweit berücksichtigt, wie der Lieferant der Schmitz Baukunst GmbH Ersatz leistet.
Die Verjährung der Mängelansprüche beträgt 1 Jahr, wobei sich der Fristbeginn nach dem Gesetz richtet. Die Verjährungsbegrenzung greift nicht bei Arglist, Vorsatz und in den Fällen der §§ 478, 479 BGB.
Eine Mängelrüge wegen optischer Beanstandungen ist ausgeschlossen, wenn mit der Verarbeitung der Ware (z.B. Zuschnitt eines Bodenbelages) begonnen wurde.
Reklamationen bei Sonderposten oder Ware zweiter Wahl können nicht anerkannt werden, soweit die Gebrauchstütigkeit der Ware nicht entscheidend beeinträchtigt wurde.
Handelsübliche, gemäß Gütenormen zulässige oder geringe Abweichungen in Qualität, Gewicht, Größe, Dicke, Breite, Ausrüstung, Musterung und Farbe können nicht als Mangel anerkannt werden. Die bei Velours-Teppichboden in einzelnen Fällen nach der Verlegung auftretenden Schattierungen (sog. shading) stellen keinen Mangel dar, da die Ursache weder material-, herstellungs- oder lieferungsbedingt ist. Bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen sind die entsprechenden Lieferscheine bzw. Rechnungen einzureichen.

6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung (bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur unwiderruflichen Einlösung) aller Forderungen, die die Schmitz Baukunst GmbH gegen den Käufer, ganz gleich aus welchem Rechtsgrund zustehend, Eigentum (Vorbehaltsware) der Schmitz Baukunst GmbH, auch dann, wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen gezahlt wird: bei laufender Rechnung dient die Vorbehaltsware zur Sicherung der Saldoforderung. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr an Dritte weiterzuveräußern. Eine Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder Verkauf nach erfolgter Zahlungseinstellung ist ihm nicht gestattet. Die Ermächtigung zur Veräußerung kann von der Schmitz Baukunst GmbH jederzeit widerrufen werden. Bei vertragswidrigem Verhalten oder Verzug des Käufers kann die Herausgabe der Ware bis zur vollständigen Bezahlung verlangt werden. Pfändungen der Vorbehaltsware sind uns unverzüglich unter Beifügung des Pfändungsprotokolls (Abschrift) zu melden. Veräußert der Kunde Vorbehaltsware, so gilt die daraus sich ergebende Kaufpreisforderung im Zeitpunkt ihrer Entstehung als an uns abgetreten. Der Kunde ist solange befugt, die Forderung einzuziehen, bis ihm dies auf Grund eines Zahlungsverzuges oder eines Vermögensverfalles durch uns untersagt wird. In diesem Fall hat der Kunde uns auf Verlangen über jede einzelne Forderung eine Abtretungsurkunde in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Die Abtretung hat nicht die Befreiung des Kunden von seiner Zahlungspflicht zur Folge. Wird die Vorbehaltsware durch den Käufer zu einer neuen Sache verarbeitet, erfolgt die Verarbeitung für die Schmitz Baukunst GmbH. Diese ist dann Hersteller im Sinne des § 950 BGB. Wird die gelieferte Ware mit anderen, nicht der Schmitz Baukunst GmbH gehörenden Waren verarbeitet, verbunden oder vermischt, so erwirbt die Schmitz Baukunst GmbH Miteigentum an der neuen Sache oder dem vermischten Bestand nach dem Verhältnis des Wertes der von ihr gelieferten und der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung. Die neue Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.

7. Haftung
Schadensersatzansprüche gegenüber der Schmitz Baukunst GmbH, gegenüber ihren Arbeitnehmern und/oder ihren Erfüllungsgehilfen, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen und die nicht Schadenersatz für die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit zum Inhalt haben, sind - soweit gesetzlich möglich - ausgeschlossen. Gleichgültig ist, ob sie aus Vertragsverletzung oder der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus unerlaubter Handlung, auch aus der Haftpflicht des Produzenten (wegen Konstruktions, Produktions- und Informationsfehlern) herrühren. Nicht ausgenommen ist die Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Ersatzpflicht für die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit. Soweit in diesen Allgemeinen Verkaufs,- Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nicht anders geregelt, haftet die Schmitz Baukunst GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter, ihre leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für grobe Fahrlässigkeit nicht leitender Gehilfen haften wir jedoch nur, wenn sie eine wesentliche vertragliche Pflicht verletzen. 

8. Aufrechnung; Abtretung
Die Aufrechnung mit Forderungen gegenüber der Schmitz Baukunst GmbH ist mit Ausnahme von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ebenso wie die Berufung auf ein Zurückbehaltungsrecht, das nicht aus demselben Vertragsverhältnis resultiert, unzulässig. Die Abtretung von Ansprüchen des Käufers gegenüber der Schmitz Baukunst GmbH wird ausgeschlossen.

9. Zahlungsbedingungen
Der Kaufpreis ist nach 30 Tagen zur Zahlung fällig. Bei Barzahlung wird Skonto in vereinbarter Höhe gewährt. Die Zahlungsfristen werden jeweils vom Datum der Rechnungsstellung an gerechnet. Der Skonto errechnet sich aus dem Rechnungsendbetrag (Nettowarenwert) zuzüglich der zu diesem Zeitpunkt geltenden Mehrwertsteuer. Bei verspäteter Zahlung – nach 35 Tagen – werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.
Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, dann hat die Schmitz Baukunst GmbH das Recht, die Auslieferung der Ware bis zur Zug-um-Zug (=Kaufpreis gegen Ware) angebotenen Kaufpreiszahlung zurückzuhalten, unbeschadet anderer und weitergehender Rechte der Schmitz Baukunst GmbH. Sollte der Käufer mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, sind alle Rechnungen sofort fällig, etwaige Zahlungsvergünstigungen oder Rabatte entfallen.
Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen u. Kosten verwendet. Entgegenstehende Anweisungen des  Käufers sind unwirksam. Vor vollständiger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Zinsen ist die Schmitz Baukunst GmbH zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Die Zurückhaltung von Zahlungen ist ausgeschlossen.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bonn. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und des einheitlichen Gesetzes über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen sowie dem an seine Stelle tretenden Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Alle Rechtsstreitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag werden unter Zugrundelegung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland entschieden.
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die Parteien sind verpflichtet eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem der ungültig gewordenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

11. Schriftform
Vereinbarungen, die diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen abändern oder aufheben, müssen schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.